Steuerkalender für das Jahr 2024

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr




Infothek

Zurück zur Übersicht
Recht / Arbeits-/Sozialrecht 
Montag, 19.08.2024

Krankenkasse muss Hautstraffungs-OP nach Gewichtsabnahme im Regelfall nicht bezahlen

Überflüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme sind nach einem Urteil des Hessische Landessozialgericht keine behandlungsbedürftige Krankheit. Die GVK muss nur dann eine Hautstraffungs-Operation erstatten, wenn schwerwiegende Hautveränderungen entstehen oder erhebliche Entstellung vorliegen (Az. L 1 KR 247/22).

Im Streitfall unterzog sich eine 47-jährige Versicherte mit starkem Übergewicht im Ausland einer Schlauchmagenoperation. Anschließend reduzierte die 158 cm große Frau ihr Gewicht von 118 kg auf 75 kg. Wegen der entstandenen Hautfalten und der Fettschürze beantragte sie die Kostenübernahme für Hautstraffungs-Operationen in den Bereichen Oberschenkel, Oberarme, Brust sowie Bauchdecke. Ihre Krankenkasse lehnte dies ab.

Das Hessische Landessozialgericht gab der Krankenkasse Recht. Überschüssige Hautfalten infolge starker Gewichtsabnahme seien zunächst keine behandlungsbedürftige Krankheit. Anderes gelte nur dann, wenn sich dauerhaft therapieresistente Hautreizungserscheinungen wie Pilzbefall oder entzündliche Veränderungen ergeben. Bei der Klägerin bestünden keine derartigen Hautveränderungen. Ebenso liege keine schwerwiegende Entstellung vor, die eine Leistungspflicht der Kasse begründen könnte. Darüber hinaus seien Straffungs-Operationen auch nicht Bestandteil einer einheitlichen Behandlung der Adipositas, die von der Krankenversicherung insgesamt zu gewähren sei.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.