Steuerkalender für das Jahr 2024

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr




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Recht / Sonstige 
Freitag, 28.06.2024

Keine Erteilung einer Baugenehmigung für Anbau eines Wintergartens außerhalb der Baugrenzen

Ein Wintergarten darf nicht außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche angebaut werden. Die Ablehnung einer Baugenehmigung sei rechtmäßig. So entschied das Verwaltungsgericht Hamburg (Az. 6 K 2971/21).

Im konkreten Fall wollte ein Grundstückseigentümer einen Wintergarten an ein Einfamilienhaus anbauen – allerdings vollständig außerhalb der Grenzen des Bebauungsplans. Gegen den abgelehnten Antrag auf Baugenehmigung klagte der Mann. Er hatte versucht, den Wintergarten als sog. Nebenanlage einzustufen.

Das Gericht wies die Klage aber ab. Der Kläger habe keinen Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung. Sein Bauvorhaben sei bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Der Wintergarten sei als Teil des Hauptgebäudes anzusehen, denn er sei in der gleichen Bauweise wie das Einfamilienhaus errichtet und diene als Aufenthaltsraum. Ebenso wenig greife eine Ausnahme vom Überbauungsverbot für geringfügige Vorbauten und für bauliche Anlagen in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen, denn der Wintergarten sei mit einer Grundfläche von etwa 22,5 Quadratmetern alles andere als geringfügig.

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