Steuerkalender für das Jahr 2024

Monat
Steuerart
Steuertermin
Schonfrist
Monat:
Januar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.01.
Frist:
14.01.
Monat:
Februar
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.02.
Frist:
15.02.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.02.
Frist:
18.02.
Monat:
März
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.03.
Frist:
15.03.
Monat:
April
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.04.
Frist:
15.04.
Monat:
Mai
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.05.
Frist:
14.05.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
17.05.
Frist:
20.05.
Monat:
Juni
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.06.
Frist:
14.06.
Monat:
Juli
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
12.07.
Frist:
15.07.
Monat:
August
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.08.
Frist:
13.08.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
16.08.
Frist:
19.08.
Monat:
September
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.09.
Frist:
13.09.
Monat:
Oktober
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
11.10.
Frist:
14.10.
Monat:
November
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer
Termin:
10.11.
Frist:
15.11.
Steuer:
Gewerbesteuer
Termin:
15.11.
Frist:
18.11.
Monat:
Dezember
Steuer:
Lohn- und Kirchensteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer
Termin:
10.12.
Frist:
13.12.
Alle Angaben ohne Gewähr




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Steuern / Sonstige 
Dienstag, 15.10.2024

Achtung: Gefälschte Steuerbescheide per Post im Umlauf

Das Landesamt für Steuern Niedersachsen warnt: Zurzeit versuchen Betrüger über den Versand gefälschter Steuerbescheide an das Geld potenzieller Opfer zu gelangen. Die Betrüger verwenden dabei keine elektronische Kommunikation (z. B. E-Mail), sondern versenden die gefälschten Steuerbescheide mit der klassischen Briefpost an Bürger.

Bürger sollten wachsam sein, wenn sie nicht mit einem Steuerbescheid rechnen und einen derartigen Brief erhalten und prüfen, ob der Name des Finanzamts zutreffend ist. Stimmen die im Steuerbescheid angegebene IdNr. und die Steuernummer mit den eigenen Daten überein? Sind die angegebenen Besteuerungsgrundlagen stimmig (z. B. Einkünfte etc.)? Ist im Steuerbescheid eine Bankverbindung für das Finanzamt angeben, die nicht mit der für das Finanzamt auf der Internetseite der (niedersächsischen) Steuerverwaltung angegebenen Bankverbindung übereinstimmt?

Hinweis

Auch das Landesamt für Steuern Sachsen hatte bereits Anfang Oktober vor der Betrugsmasche gewarnt. Auch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist darauf hin!

Haben Sie Zweifel, ob der Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt stammt, dann nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzamt auf! Verwenden Sie hierzu jedoch nicht die im ggf. gefälschten Steuerbescheid enthaltenen Kontaktdaten des Finanzamts, sondern Informationen aus anderen Quellen!

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


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